Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Gültig ab: 01.09.2004)
Allgemeine Geschäftsbedingungen eMarketing toolpark Mirko Pawlak
(AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten, sofern
nicht abweichend schriftlich vereinbart, für alle an toolpark
Mirko Pawlak (kurz toolpark) erteilten Aufträge und für alle Leistungen
von toolpark. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Leistungen
toopark führt für den Auftraggeber E-Mail-Marketing-Dienstleistungen
durch bzw. stellt dem Auftraggeber das technische System zur Durchführung
von E-Mail-Marketing-Aktionen zur Verfügung. Die jeweils aktuelle
Preisliste gibt an, welche Leistungen zu welchen Preisen angeboten
werden.
toolpark führt für alle
zu versendenden E-Mails ordnungsgemäße Zustellversuche durch,
kann deren erfolgreiche Zustellung aufgrund der Struktur des Internets
aber nicht garantieren. toolpark ist nur Übermittler der E-Mails
und überprüft deren Inhalt nicht unter rechtlichen, sachlichen
oder sonstigen Gesichtspunkten.
Nutzungsrechte
Nutzt der Auftraggeber das TOOLPARK-eMarketing System selbst,
so darf er das System nur für eigene Zwecke nutzen. Eine Weitergabe
an oder die Mitnutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Der eMarketing
System bleibt Eigentum von toolpark.
Vergütung
Es gelten die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Vergütungen.
Alle Beträge gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
und sind nach Rechnungseingang fällig. Sind Leistungen, die toolpark
für den Auftraggeber erbringt, nicht in der Preisliste geregelt,
so müssen diese gesondert vereinbart werden.
toolpark behält sich Preisanpassungen vor. Diese werden dem Auftraggeber
im Fall einer Preiserhöhung mindestens 6 Wochen vor deren Inkrafttreten
schriftlich mitgeteilt.
Gewährleistung
toolpark gewährleistet, dass das eMarketing System nicht mit Mängeln
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des
Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Auftraggeber
ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, ein von Fehlern vollkommen freies System zu erstellen.
Störungen und Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung
zu melden; diese Meldung ist mit einer konkreten schriftlichen
Fehlerbeschreibung zu verbinden. Der Auftraggeber stellt toolpark
alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die toolpark
zur Analyse und Beseitigung der Fehler benötigt und wird toolpark
die im Rahmen seiner Möglichkeiten erforderliche Unterstützung
zur Mängelbeseitigung zukommen lassen.
Ergibt eine Überprüfung, dass keine Störung oder kein Mangel,
den toolpark zu vertreten hat, vorliegt, so kann toolpark eine
Aufwandsentschädigung nach den jeweils gültigen Stundensätzen
verlangen.
Datenschutz
toolpark verpflichtet sich, erhaltene Daten vertraulich zu behandeln,
sie ausschließlich für den Vertragszweck einzusetzen, nicht an
Dritte herauszugeben und auf Anforderung vollständig an den Auftraggeber
zurückzugeben und auf ihren Rechnern komplett zu löschen.
Freistellungserklärung
Der Auftraggeber beachtet alle rechtlichen Vorschriften, insbesondere
solche, die die Verbreitung von Inhalten beschränken sowie alle
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sollte eine Inanspruchnahme
von toolpark durch Dritte aufgrund Rechtsverletzungen gleich welcher
Art erfolgen (insbesondere, aber nicht ausschließlich der Versand
von E-Mails an Empfänger, die hierzu keine Erlaubnis erteilt haben),
so stellt der Auftraggeber toolpark von solchen Ansprüchen frei
und verpflichtet sich, alle daraus erwachsenden Kosten zu übernehmen,
auch im Zusammenhang mit einer angemessenen Verteidigung gegen
diese Ansprüche.
Haftungsbeschränkung
toolpark haftet nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursachten Pflichtverletzungen, bei einer
Körper- oder Gesundheitsverletzung und bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, sofern die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber
gegen solche Schäden abzusichern, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, beschränkt sich
die Haftung von toolpark für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen
auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen
und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von toolpark. Die Haftung bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist generell ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung
haftet toolpark nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene
Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers vermeidbar gewesen wäre.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr von dem Zeitpunkt
ab, zu dem der geschädigte Auftraggeber von dem Schaden und den
Umständen Kenntnis erhält, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung
ergibt. Sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis innerhalb
von zwei Jahren von dem schädigenden Ereignis an.
Höhere Gewalt
Soweit toolpark die vereinbarten Leistungen infolge Arbeitskampf,
höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer, für toolpark unabwendbarer
Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten
für toolpark keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Sobald die Behinderung
oder Unterbrechung wegfällt, hat toolpark unter schriftlicher
Mitteilung an den Auftraggeber die Leistungen ohne besondere Aufforderung
unverzüglich wieder aufzunehmen.
Sonstige Bestimmungen
Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber mindestens 6 Wochen
vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Berlin.
toolpark eMArketing AGB Version 1.2